Sie erreichen uns jeden Tag 24 Stunden - Thomas Röglin oder Wilhelm Tischendorf unter 0431 - 260 81 60
Testament
Regeln Sie alles bei Zeiten und in Ruhe
Ein Testament ist eine einseitige, formbedürftige, jederezeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen.
Bei der Erstellung eines Testaments können Sie zwischen einem eigenhändig verfassten oder Notar Testament entscheiden. Ungenau formulierte und juristisch nicht einwandfreie Testamente sind oftmals der Anlass für Streitigkeiten zwischen den Angehörigen. Wir empfehlen die Hinzuziehung eines Anwaltes oder Notars, um Ihre Wünsche für die spätere Erbfolge zu regeln.
Folgende Grundsätze sind unter anderen zu beachten:
- das notarielle Testament wird von einem Notar gegen eine entsprechende Gebühr erstellt,
- ein privatschriftliches Testament kann jedermann eigenhändig erstellen, es muss aber wirklich von Hand geschrieben sein,
- Eheleute können ein Ehegatten- oder gemeinschaftliches Testament errichten,
- bei einem notariellen Testament werden alle erbrechtlichen Belange geprüft und man vermeidet Fehler – etwa aus rechtlicher Unkenntnis,
- das Testament sollte sicher verwahrt werden, so dass es im Todesfall gefunden werden kann; Experten raten zur Hinterlegung beim Nachlassgericht/Testamentsregister.
- Unser Buchtipp Das Vorsorge-Set von der Stiftung Warentest mit allen wichtigen Formularen und Ausfüllhilfen!
Es ist jederzeit möglich, ein Testament zu ändern, zu widerrufen oder zu ergänzen, da der Erblasser nie endgültig gebunden ist.
Bei Änderungen gelten ebenfalls die strengen Formvorschriften.